Warum wir dieses Bürgerbegehren machen.
Der Klimawandel und das massive Insektensterben bedrohen unsere Umwelt und damit die Zukunft der Menschheit.
Um die Folgen des Klimawandels für Erfurt abzumildern, muß viel getan werden. Urbanes Grün – also Parks, Bäume, Wiesen, Freiflächen und Gärten – sind dabei ein wesentliches Element. Als natürliche „Klimaanlage“ verbessern sie in heißen und trockenen Sommern die Aufenthaltsqualität in der Stadt. Auch die lebensnotwendigen Bestäuber, wie Bienen oder Hummeln profitieren von mehr naturnahem Grün und sichern damit unsere Lebensgrundlage. Nur mit einer guten Grünversorgung lässt sich die Lebensqualität in Erfurt langfristig sichern. Deren Schutz und Entwicklung muß daher Kernthema einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung in Erfurt sein.
Unsere 4 Ziele und 16 Forderungen im Überblick
Erstes Ziel:
Bäume zur Anpassung der Stadt an den Klimawandel schützen und den Bestand erweitern
Die Stadt verpflichtet sich den Petersberg als Erholungsort mit hohem Begrünungsgrad und Aufenthaltsqualität für die Innenstadt und anliegende Stadtteile zu entwickeln. Alle wegen der BUGA-Baumaßnahmen hier erfolgten Fällungen, erfolgen als Nachpflanzungen lt. Baumschutzsatzung auf dem Areal des Petersberges.
Die Stadt verzichtet auf den Bau eines Baumkronenpfades und die dafür benötigten massiven Fällungen im kleinen Wäldchen zwischen Umspannwerk und Petersbergplateau. Sein Status „Geschützter Landschaftsbestandteil“ bleibt erhalten.
Begründung:
Für die angrenzende hochversiegelte und dicht bevölkerte Innenstadt stellt der Petersberg die nahezu einzige fußläufig erreichbare Grünfläche dar. Soweit bekannt, sollen für die jüngst erfolgten Baumfällungen keine Nachpflanzungen vor Ort erfolgen. Diese würden jedoch zu mehr Schattenplätzen, besserem Kleinklima mit positiven Auswirkungen auf die Innenstadt und höherer Aufenthaltsqualität auch in heißen Sommern führen.
Der Baumschutz und der Schutz der Gehölze wird durch folgende Änderungen der Baumschutzsatzung verstärkt:
Geschützt werden:
- Obstbäume mit einem Stammumfang größer 90cm
- frei wachsende Hecken, Sträucher und Feldgehölze ab 2 m Höhe und mit einer Flächenausdehnung ab 20 m²
Desweiteren sind die Ausnahmeregelungen nach § 6 so zu ändern, dass der Baumschutz und ‑erhalt oberste Priorität hat. Auch ist die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung umzuwandeln in eine „Kann-Bestimmung“. Umgekehrt werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 7 von einer „Kann-Bestimmung“ zur Pflicht. Insbesondere ist der Zeitrahmen zur Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen verbindlich auf ein Jahr festzulegen.
Begründung
Obstbäume (insbesondere Hochstämme) sowie frei wachsende Hecken, Sträucher und Feldgehölze haben einen hohen ökologischen Wert und müssen deshalb besonders geschützt werden.
Die Stadt stellt sicher, dass der Stadtratsbeschluss 0328/18 umgehend in die Verwaltungspraxis umgesetzt wird:
„Urbanes Grün wird noch stärker Teil der Erfurter Baukultur und Stadtplanung. Die Stadtverwaltung setzt daher auf Baumerhalt vor Neupflanzungen in Bebauungsplänen. Die Erhaltung von Altbäumen soll von Beginn an fester Bestandteil der Entwürfe und der Bauplanungen sein. Alle Bemühungen zum Baumerhalt sind transparent nachzuweisen.
Für die Fälle, wo der Baumerhalt nicht möglich ist, prüft die Stadtverwaltung, inwieweit mehr Neupflanzungen bzw. Ausgleichsmaßnahmen durch Stadtgrün direkt in der Stadt umgesetzt werden können. Die Stadtverwaltung nutzt hierzu den aktuellen Stand der Technik sowie neueste Erkenntnisse bei der Pflanzung von Bäumen in Städten, insbesondere bzgl. der Einordnung bei vorhandenem Leitungsbestand und der Sicherung von ausreichendem Wurzelraum.“
Begründung
Alte Bäume sind nicht ersetzbar. Die Bedeutung alter Bäume für die Wohn- und Aufenthaltsqualität städtischer Quartiere, Plätze und Straßen ist bekannt. Neben den konkret messbaren mikroklimatischen Faktoren (Temperaturausgleich, Schatten, Luftfeuchtigkeit, Windströmung, Staub- und Schadstoffbindung) spielen auch die „weichen“ Kriterien (Ästhetik, sinnliche Ausstrahlung, Orientierung und Identifikation mit Orten) eine nicht zu unterschätzende Rolle.
Die Stadt Erfurt errichtet zum Schutz für vom Verkehr gefährdete Bestandsbäume und von Neuanpflanzungen auf Gehwegen und Parkplätzen geeignete Schutzmaßnahmen wie z.B. Anfahrtschutzbügel oder erhöhte Baumscheibenbereiche. Die Funktionalität bestehender Schutzmaßnahmen wird regelmäßig überprüft und falls erforderlich zeitnah instandgesetzt. Dieses Vorgehen wird verwaltungsseitig für jedermann nachvollziehbar dokumentiert.
Begründung
Stadtbäume sind durch Anfahrschäden durch Autoverkehr und Verletzungen bei Baumaßnahmen deutlich stärker betroffen als Parkbäume.
Die Schutzmaßnahmen dienen dem Erhalt wertvoller Bestandsbäume. Die Maßnahmen schützen auch die Investition einer Neuanpflanzung. Sie sind eine Anlage in die Zukunft des Baumes, insbesondere bei hohem Verkehrs- bzw. Parkdruck. Gleichzeitig wird ein Befahren der Baumscheibe und somit eine Bodenverdichtung mit allen negativen Folgen für die Vitalität des Baumes vermieden.
Nur durch ein konsequentes Management der Schutzmaßnahmen kann hier auch der notwendige langfristige Erfolg abgesichert werden.
Die Stadt Erfurt stellt sicher, dass Bestandsbäume bei Tiefbauarbeiten im Straßen- und Gehwegbereich durch geeignete technische Maßnahmen, weitgehend geschützt und erhalten werden. Entsprechende Vorgaben sind bei Auftragsvergabe in Leistungsbeschreibungen aufzunehmen.
Bei Straßensanierungs- und Straßenneubaumaßnahmen (insbesondere im Altstadtbereich und im Gründerzeitgürtel) werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um zukünftige Konflikte zwischen unterirdischem Leitungsbestand und Baumwurzeln zu minimieren. Dies hat z.B. zu erfolgen indem die Leitungen in der Straßenmitte und nicht im Fußweges verlegt werden oder indem man neueste technische Möglichkeiten und Erkenntnisse für den Wurzel- bzw. Leitungsschutz nutzt. Sofern dafür nötig, sind Änderungen in den Konzessionsverträgen mit Versorgungsunternehmen vorzunehmen.
Begründung
Das Umweltamt weist seit Jahren darauf hin, dass Straßen, die derzeit noch von Bäumen gesäumt sind, in absehbarer Zeit baumlos werden, wenn nicht geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Die Gründe dafür liegen vor allem in den Vorgaben für Abständsflächen zum unterirdischen Leitungsbestand.
Die Stadt Erfurt verpflichtet sich, zusätzlich zu den lt. Baumschutzsatzung und anderen gesetzlichen Vorgaben geforderten Nachpflanzungen, jährlich mindestens 1.000 neue Bäume zu pflanzen. 250 davon im Bereich Innenstadt und Gründerzeitring. Sofern städtischer Raum im genannten Bereich nicht ausreicht, prüft und nutzt die Stadt Möglichkeiten für Baumpflanzungen auf privatem Grund (wie z.B. Wohnungsgenossenschaften, Kirche).
Begründung
Besonders in der Innenstadt sowie im umgrenzenden Gründerzeitring verringerte sich der Baumbestand in den letzten Jahren erheblich. In Erfurt gibt es ca. 84.000 Bäume in Verantwortung des Gartenamtes und ca. 28.000 Bäume an Gewässern 2. Ordnung. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 50 Jahren müßten jährlich 2.240 Bäume gepflanzt werden, nur um den Bestand zu erhalten. Tatsächlich werden aber sehr viel weniger gepflanzt.
Die Stadt Erfurt informiert in allgemein verständlicher und übersichtlicher Form, mindestens auf ihrer Website, rechtzeitig über geplante Baumfällungen, je unter Angabe des Grundes.
In gleicher Weise informiert die Stadt Erfurt über alle geplanten Neu- und Ersatzpflanzungen sowie die tatsächlich erfolgten jährlichen Baumfällungen und ‑pflanzungen.
Alle Angaben zu Baumfällungen und ‑pflanzungen sind mit dem konkreten Standort des Baumes zu versehen.
An gleicher Stelle informiert die Stadt über mögliche Standorte von Baumpatenschaften, über in der Stadt geschützte Einzelbäume (Baum-Naturdenkmale) sowie über die als Ersatzpflanzung gepflanzten Obstbäume.
Begründung
In Erfurt werden jährlich rund 1.500 Bäume auf privatem Grund gefällt. Hinzu kommen städtische Fällungen. Und diese teilweise im großen Stil wie rund 1.000 Fällungen für die BUGA oder 300 Fällungen für den Stadionbau.
Für die Bürger kommen Baumfällungen meist überraschend.
Eine Information wo Ausgleichspflanzungen erfolgen, ist für den Bürger derzeit nicht einsehbar. Es braucht deshalb eine rechtzeitige und für jedermann leicht zugängliche Information mit nachvollziehbaren Darstellungen über das genaue Ausmaß und die räumliche Zuordnung von geplanten und tatsächlich erfolgten Fällungen und Neupflanzungen. Verweise auf Drucksachen der Verwaltung im Bürgerinformationssystem und Anhänge von Fachplanungsunterlagen können diesem Anspruch nicht gerecht werden.
Zweites Ziel:
Frei- und Grünflächen zum Schutz von Insekten, Vögeln und Kleinlebewesen naturnah bewirtschaften und erweitern
Die Stadt Erfurt schließt mit dem Stadtverband der Kleingärtner e.V. einen Vertrag zur ökologischen Aufwertung sowie zur Bestandssicherung der Erfurter Kleingartenanlagen. Hierfür ist die gemeinsame Erklärung von NABU und Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. ⇒„Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung von Kleingärten“ zu Grunde zu legen.
Begründung
387,6 ha werden in Erfurt durch Kleingärtner bewirtschaftet. Sie stellen damit einen erheblichen Grünbestand dar, der für Insekten, Vögel, Kleinsäuger und andere Lebewesen wichtige Lebensräume bietet. Kleingärten sind wohnortnahe Erholungsgebiete für alle Generationen und fördern das solidarische Miteinander. Die Erzeugung von Obst, Gemüse und anderen pflanzlichen Produkten ist ein wichtiges Ziel der kleingärtnerischen Nutzung und Freizeitgestaltung.
Die Stadt Erfurt entwickelt die Begrünungssatzung aus dem Jahr 1995 weiter und stellt deren Umsetzung im Stadtgebiet sicher. Bei der Weiterentwicklung stehen die Erfordernisse einer Stadt im Klimawandel sowie der Schutz von Insekten und Kleinlebewesen im Vordergrund.
Ziel der Satzung ist der Schutz und die Erhöhung des Anteils begrünter Flächen einschließlich begrünter Gebäude, Dächer und Fassaden.
Die Satzung präzisiert §8 der Thüringer Bauordnung dahingehend, dass Vorgärten flächig zu begrünen und diese dauerhaft zu erhalten sind. Befestigte, wasserdurchlässige Flächen im Vorgarten sind nur für die genehmigten Zufahrten/Stellplätze, Zuwege und Müllstandplätze zulässig. Die flächige Gestaltung der Vorgärten mit Materialien wie Schotter und Kies, wird durch die Satzung ausgeschlossen.
Begründung
Der Bau von Wohnungen, Gewerbegebieten oder Verkehrsflächen führt zu einer hohen Versiegelung der Stadt. Aber auch die nachträgliche, nicht genehmigte Versiegelung von nicht überbauten Grundstücksflächen nimmt an vielen Stellen in der Stadt zu.
In Folge werden Grünflächen immer weniger oder verlieren ihren ökologischen Wert für Vögel und Insekten. Auch die Folgen des Klimawandels, wie Starkregenereignisse und die Zunahme von Hitzetagen, werden durch eine steigende Versiegelung intensiviert.
Durch die Bepflanzung von Gebäuden und Freiflächen erhöht sich der Anteil begrünter Flächen. Diese helfen einerseits, die Folgen des Klimawandels zu mindern. Zum anderen werden dadurch mehr und geeignete Lebensräume für Vögel und Insekten geschaffen und damit die biologische Vielfalt gestärkt.
Die Stadt verpflichtet sich, ihren Bestand an bienenfreundlichen Grünflächen und Straßenbegleitgrün bis 2023 auf mindestens 60% zu erhöhen. Die Pflege dieser Flächen erfolgt extensiv durch eine zweischürige und abschnittweise Mahd. An geeigneten Stellen legt die Stadt Blühstreifen an.
Über die Entwicklung der extensiv gepflegten Flächen und Blühstreifen veröffentlicht die Stadt einen jährlichen Bericht auf ihrer Website. Die Stadt überprüft stichprobenartig, dass Grünflächen, welche durch Festsetzung des Bebauungsplans als „extensive Wiese“ angelegt wurden, auch als solche gepflegt werden.
Begründung
Der dramatische Bestandsrückgang bei Insekten ist nachgewiesen und mit seinen negativen Auswirkungen auf den Menschen und allseits bekannt. Artenreichere Grünflächen wirken dieser Entwicklung entgegen.
Eine Verschiebung des Mahdtermins auf Anfang-Mitte Juni sorgt dafür, das Pflanzen Blüten ausbilden können. Damit ist für viele Insekten eine Erweiterung des Nahrungsangebotes gewährleistet.
Drittes Ziel:
Ackerflächen im Sinne des Artenschutzes ökologisch bewirtschaften und aufwerten
Die Stadt Erfurt stellt sicher, dass städtische Ackerflächen künftig bevorzugt ökologisch bewirtschaftet werden, indem entsprechende Bewerbungen bei der Neuverpachtung städtischen Ackerlandes bevorzugt berücksichtigt werden. Die Pachtverträge werden um verbindliche ökologische Auflagen ergänzt.
Begründung
Die Stadt Erfurt besitzt ca. 1.000 ha Ackerland. Durch dessen ökologische Bewirtschaftung leistet sie einen Beitrag zum Schutz des Grundwassers und die Erhaltung der Artenvielfalt.
Die Stadt Erfurt stellt sicher, dass auf städtischen Ackerwegeparzellen Feldraine und Gehölzstreifen angelegt, geschützt und gepflegt werden. Der Einsatz von Pestiziden wird auf diesen Flächen untersagt.
Wenn zur ökologischen Strukturierung der Landschaft erforderlich, sind überpflügte Ackerwegeparzellen wieder als Feldwege anzulegen.
Ansonsten ist sicherzustellen, dass die Stadt für die Bewirtschaftung überpflügter Feldwege einen Flächenausgleich zur Verbreiterung der oben genannten Feldraine und Gehölzstreifen erhält.
Begründung
Der Stadt Erfurt gehören über 1.400 km Feldwege. Die zugehörigen Wegeparzellen haben eine Breite zwischen 6 m und 10 m. In der Landschaft erkennbar ist jedoch in der Regel nur ein ca. 3 m breiter Fahrstreifen, an den links und rechts unmittelbar Acker anschließt.
Eine Verpachtung dieser ackerbaulich genutzten Wegränder erfolgte bisher nicht. Die Stadt duldet hier seit Jahren eine kostenfreie intensive landwirtschaftliche Nutzung. Die auf diese Weise dem Natur- und Artenschutz entzogene Fläche beläuft sich auf über 700 ha!
Mit der konsequenten Durchsetzung des Eigentums- und Nutzungsrechtes auf ihren Wegeparzellen und der dortigen Anlage und Pflege von Feldrainen und Gehölzstreifen kann die Stadt auf über 700 ha Fläche einen entscheidenden Anteil zur Biotopvernetzung im Thüringer Becken beitragen.
Viertes Ziel:
Stadtentwicklung unter konsequenter Berücksichtigung von Ökologie und Stadtklima
Mit einem Gründachprogramm erhöht Erfurt die Zahl und Fläche grüner Dächer in geeigneten Quartieren und Gewerbegebieten.
Zentrale Instrumente können dabei u.a. städtebauliche Verträge, eine Gründachverordnung, ein Dachbegrünungskataster sowie die verstärkte Ausstattung und Weiterentwicklung von Förderung und Beratung sein.
Begründung
Begrünte Dächer haben positiven Einfluß auf das Stadtklima. Sie speichern und verdunsten Wasser und puffern somit Starkregenereignisse ab und sorgen für Kühlung. Sie bieten Insekten Nahrung und Rückzugsorte. Bei Gebäuden verbessern sie die Energiebilanz durch ihre aktive Klimatisierung.
Die Stadt Erfurt entwickelt den „Beirat für Baukunst und Stadtgestaltung der Landeshauptstadt Erfurt“ (Gestaltungsbeirat) durch entsprechende inhaltliche Erweiterung zum „Beirat für ökologische Stadtentwicklung und Baukunst der Landeshauptstadt Erfurt“ weiter.
Der Beirat ist hälftig mit Experten für Architektur sowie Experten für Natur und Umwelt zu besetzen. Die Bau-Experten werden vom Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung vorgeschlagen – die Ökologie-Experten vom Umwelt- und Naturschutzamt. Die vorgeschlagenen Mitglieder werden weiterhin vom Stadtrat gewählt. Der Doppelvorsitz wird von je einem Bau- und einem Ökologie-Experten geführt.
Neben baulichen sind künftig auch ökologische Kriterien zu entwickeln, wann der Beirat einzuschalten ist.
Begründung
Erfurt hat gute Erfahrungen mit dem hochkarätig besetzten Gestaltungsbeirat gemacht. Dessen Aufgabe ist es, Empfehlungen abzugeben, welche die Architekturqualität von stadtbildprägenden Bauvorhaben sicherstellen sollen. In Zeiten von Klimawandel und erforderlicher Klimaanpassung gehört zu einer anspruchsvollen Architektur aber auch die gelungene Integration der sogenannten grünen Infrastruktur (z.B. Bäume, Fassadenbegrünung, ökologisch hochwertige Grünflächen).
Die Stadt Erfurt stellt durch regelmäßige stichprobenartige Kontrollen sicher, dass Vorgaben der Bauleitplanung zur Minderung und zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft nach den Naturschutzgesetzen tatsächlich und vollständig umgesetzt wurden. Zu den Ergebnissen wird ein jährlicher Bericht veröffentlicht.
Ehrenamtliche Naturschutzbeauftragte sollten verstärkt mit einbezogen werden.
Begründung
Die Bauleitpläne der Kommunen sollen dazu beitragen „die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz zu fördern“.
Untersuchungen haben ergeben, dass viele Vorgaben aus Bebauungsplänen zur „grünen Infrastruktur“ jedoch oft gar nicht oder nur mangelhaft umgesetzt werden.
Dieses Umsetzungsdefizit führt einerseits zu fatalen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt. Andererseits ist von einem deutlich höheren Versiegelungsgrad innerhalb der Baugebiete auszugehen, als in den Ausgleichsbedarfsberechnungen zugrunde gelegt wird.
Die Stadt Erfurt stellt bei der Bebauung von Grundstücken im Bereich des § 34 BauGB sicher, dass Grundstücke im Innenbereich nur zum Teil bebaut und Grundstücksflächen nur zum Teil versiegelt werden. Eine Hinterlandbebauung oder Bebauung in zweiter Reihe soll nicht mehr erfolgen.
Begründung
Die Verdichtung der baulichen Anlagen auf einem Grundstück (in unbeplantem Innenbereich) durch Genehmigung der Hinterlandbebauung führt zu einem erheblichen Verlust kleinklimatisch wertvoller Grünflächen. Gerade in Hitzesommern wirken diese Grünflächen in hochverdichteten und versiegelten Quartieren klimaausgleichend und damit gesundheitlich positiv.